Prüfung Elektroanlagen

Prüfung Elektroanlagen

Prüfintervalle für Elektro- und Blitzschutzanlagen

elektrotechnik



1x/Monat Eigenüberprüfung der Not- und Fluchtwegsbeleuchtung
Halbjährlich Prüftaste Fehlerstromschalter betätigen
1x/Jahr Prüfung der Not- und Fluchtwegsbeleuchtung durch Elektrofachkraft
Prüfung der Elektro - und Blitzschutzanlagen in Bereichen mit  Explosionsgefährdung
Alle 3 Jahre Prüfung der Blitzschutzanlagen in Betrieben ohne besondere Gefährdung
Prüfung der Elektroanlagen in Bereichen mit außergewöhnlicher Beanspruchung, z.B. Werkstätten
Alle 5 Jahre Grundsätzliche Prüfung der Elektroanlagen nach ÖVE EN 50110-1:1997 -06; z.B. gültig für Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Alle 10 Jahre Prüfung der Elektroanlagen von Bürobetrieben, Versicherungen, Banken