
Seit 29. Dezember 2009 ist die MSV 2010 (BGBl. II 282/2008) in Kraft. ASZ Techniker beraten bei der Umsetzung der neuen Maschinenrichtline und erstellen die erforderlichen Dokumente.
Für die MSV 2010 gibt es keine Übergangsfristen. Betriebe müssen die Änderungen bei der Herstellung von Maschinen, bei innerbetrieblichen Eigenbaumaschinen und beim Kauf von Maschinen beachten. Gegenüber den bisherigen gesetzlichen Vorschriften wurde der Anwendungsbereich erweitert auf: Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, abnehmbare Gelenkwellen, unvollständige Maschinen, Baustellenaufzüge.
Die Richtline enthält erstmals den Begriff "unvollständige Maschine". Auch für diese Montageeinheiten müssen die Risikoanalyse, eine Montageanleitung sowie eine Einbauerklärung erstellt werden. Bei der Gefahrenanalyse wurde die ÖNORM EN 1050 durch die EN ISO 1412-1 ersetzt. Zudem wurden die Mindestinhalte einer Bedienungsanleitung präzisiert. Das Original muss gekennzeichnet werden. Die Punkte "Instandhaltung" und "Ingandsetzung" wurden präzisiert. Mehr Beachtung findet der Themenbereich Ergonomie. Zudem wurde der Begriff "Fehlanwendung" neu eingeführt.
Die ASZ-Techniker beraten und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der Maschinensicherheitsverordnung und beim Erstellen der erforderlichen Dokumente. Dazu gehören folgende Leistungen:
- Risikoanalyse nach EN ISO 14121-1
- Verfahrensanweisungen für interne Abläufe und Qualitätsmanagement
- Erstellen von Bedienungsanleitungen
- Anlagenbewertung für "alte Maschinen"
- CE-Check für Anlagen
- Beratung beim Kauf von Maschinen
Gerne beraten wir Ihr Unternehmen in Sachen neue Maschinenrichtlinie:
office@asz.at