

Bei einer Vielzahl von Gasen oder Dämpfen besteht in hohen Konzentrationen Gesundheitsgefährdung und Explosionsgefährdung.
Wenn an einem Arbeitsplatz die Einhaltung der Grenzwerte nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sind Grenzwertmessungen durchzuführen. Ergibt die Grenzwertmessung erhöhte Werte, sind in Folge regelmäßige Kontrollmessungen festzulegen. Diese Messungen sind in der Grenzwerteverordnung geregelt. Die zulässigen Konzentrationen der Arbeitsstoffe werden in MAK - Werten (=maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration) ausgedrückt. Das technische Büro des ASZ verfügt über modernste Messgeräte, die das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung durch chemische Arbeitsstoffe wie Lacke, Kleber, Lösungsmittel erfassen können. Die Kontrollmessungen werden von den ASZ - Technikern durchgeführt und in einem Prüfbefund ausgewertet. Abhängig von den Messergebnissen werden Intervalle für die nächste Messung festgelegt. Mittels der Prüfergebnisse werden gezielte Maßnahmen entwickelt. Ziele sind die Minimierung der gesundheitlichen Risiken und die Vermeidung von hohen Folgekosten.
Gerne informieren wir Sie, ob Grenzwertmessungen in Ihrem Betrieb erforderlich sind:
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