DAS ASZ INGENIEURBÜRO INFORMIERT:

13. Mai 2019,      

Wer kennt nicht den oft langwierigen Spießrutenlauf zwischen einzelnen Behörden, um eine Genehmigung zu erwirken? Mit den ASZ-Experten wird die Verfahrensabwicklung einfacher und mit der letzten Novelle der Gewerbeordnung
auch noch schneller. 

Mit der Änderung wird das One-Stop- Shop-Prinzip eingeführt. Das bedeutet, dass die Gewerbebehörde die Koordination zwischen den einzelnen Bereichen, einschließlich Bau-, Wasser- und z. B. Naturschutzrecht (Parallel- und Folgeverfahren nach §356 GewO) übernimmt. „Ganz nach dem Motto: ein Antrag, eine Genehmigung und ein Bescheid für ein Genehmigungsverfahren, gehört der Hürdenlauf ab jetzt der Vergangenheit an“, zitiert Josef Auer, Leiter des ASZ-Ingenieurbüros. Er und sein Team sind Spezialisten im Bereich Behördenmanagement und freuen sich über die Vereinfachung und die dadurch mögliche Verfahrensbeschleunigung. „In vielen Fällen war es für die Unternehmer mühsam. Aufträge standen an und die nötigen Investitionen in die Betriebserweiterung konnten nicht oder nicht rechtzeitig getätigt werden“, erzählt der erfahrene Praktiker.

Mit der Änderung profitieren die Unternehmer jetzt von

  • einer Verkürzung der Verfahrensdauer (schnellere Genehmigung = flexible Anpassung an Wirtschaftserfordernisse = Rechtssicherheit)
  • einer Reduzierung der Verfahrenskosten
  • einer einzigen Ansprechstelle für das jeweilige Verfahren und damit
  • einem Wegfall von überschneidenden Auflagen verschiedener Behörden und
  • einer Erhöhung der Transparenz für den Betreiber

Zwei ganz wesentliche weitere Änderungen sind:

  • die Erweiterung der unternehmerischen Freiräume (z. B.: die Streichung von Veröffentlichungspflichten und der Wegfall von Betriebsanlagengenehmigungen für bloß vorübergehende Tätigkeiten, wie etwa von Gastronomen, die außerhalb ihrer gewerblichen Betriebsanlage Events ausstatten)
  • der Entfall der Anzeigepflicht bestimmter Betriebsanlagenänderungen, wie beispielsweise der Austausch gleichartiger Maschinen, um rasch auf die Anforderungen der wirtschaftlichen Gegebenheiten unter Einhaltung der Rechtssicherheit reagieren zu können

Außerdem bekommen die Unternehmen eine Wahlmöglichkeit bei der Bestellung von Sachverständigen Bei Betriebsanlagengenehmigungen sollen sie auswählen können, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein nichtamtlicher Sachverständiger beigezogen wird. „Das kann zeitlich enorm helfen, weil man nicht vom Terminkalender eines Sachverständigen abhängig ist“, sieht Josef Auer diese Wahlmöglichkeit als Fortschritt im Behördenwesen.

Letztendlich zählen aber die vollständigen Einreichunterlagen
Auch wenn verfahrenstechnisch eine Beschleunigung erwirkt wurde, wenn die Einreichunterlagen unvollständig sind, wird es wieder kompliziert und langwierig. Das ASZ bietet für sämtliche Genehmigungsverfahren professionelle Unterstützung mit speziell ausgebildeten Verfahrenscoaches an. Dieses ASZ-Behördenmanagement- Service wird gerne angenommen. Noch dazu, weil die Experten vom ASZ alle im Zuge des Genehmigungsverfahrens erforderlichen Stellungnahmen und Gutachten ausarbeiten.