DAS ASZ INGENIEURBÜRO INFORMIERT: Die Ladestationen für E-Fahrzeuge!
Die Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ist grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, es ist nur eine Meldung an den Netzbetreiber durchzuführen.
Für jede Ladestation muss aber eine Person als Anlagenbetreiber festgelegt sein. Diese hat die Errichtung mit dem Eigentümer der Fläche, wo die Ladestation installiert werden soll, abzustimmen, die Vorprüfung, ob die Anschlussanforderungen erfüllt sind, mit einem konzessionierten Elektrounternehmen zu absolvieren und ist verantwortlich für die Einhaltung der Errichterbestimmungen nach ÖVE/ÖNORM E8001-4-722 und OVE E8101 sowie für die Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfung zur Sicherstellung der elektrotechnischen Sicherheit.
Ist die Ladeleitungsgarnitur fix an der Ladestation montiert, dann ist auch diese im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Für eine externe Ladeleitungsgarnitur ist der Fahrzeughalter zuständig.
Aber auch sonst ist der Fahrzeughalter nicht aus der Verantwortung genommen
Ihm obliegt die Sichtprüfung auf augenscheinliche Schäden an der Ladeleitungsgarnitur sowie der Steckvorrichtung an Fahrzeug und Ladestation vor jeder Benutzung. Auch von der Ladeleitungsgarnitur ausgehende Stolperfallen sind vom Nutzer zu vermeiden.
Mit einem Aushang an der Ladeeinrichtung muss der Betreiber den Betrieb für den Nutzer sicherstellen:
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- Bedienungsanleitung
- Hinweis zur Beachtung von augenscheinlichen Schäden an Ladeleitungsgarnituren
- Hinweise zur Handlungsweise im Fall einer festgestellten Beschädigung / Störung sowie Angabe von Kontaktdaten
- Gefahrenpiktogramm „Gefahr durch Stromschlag“
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Aber Achtung! Strom ist immer mit Vorsicht zu genießen – auch bei der Ladestation
So besteht
- Lebensgefahr durch elektrische Spannung, insbesondere hoher Gleichströme und
- erhöhte Brandgefahr durch Überlastung der Zuleitung und Steckverbindungen zu den Ladekabeln oder durch 230 V AC 50Hz Schukosteckdosen (Haushaltssteckdosen), diese sind NICHT für die Dauer des Nennstromes geeignet und dürfen nicht verwendet werden
- Es dürfen keine Kabeltrommeln, Adapter, Mehrfachsteckverbindungen verwendet werden.
- Adapter, Kabel für Ladeleitungen in Eigenbauweise sind nicht zulässig.
- Die Ladeleistung darf im Wechselstromnetz an einer Phase bei 230V AC 50Hz 3,67 kW nicht überschreiten.
- Gefahr durch Gleichstromrückwirkung, wodurch die Funktion des Fehlerstromschutzschalters nicht gewährleistet werden kann = Fehlerstromschutzschalter TYP „B“ verwenden.