GESETZ KOMPAKT – AB 2025 WIRD HOMEOFFICE ZU TELEARBEIT

Durch das neue Telearbeitsgesetz (TelearbG) wird Homeoffice auf Telearbeit und somit auf „Arbeiten von überall“ ausgeweitet. Das bringt für Arbeitgeber:innen ein paar wesentlichen Änderungen und Regelungen.
Telearbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig Arbeitsleistungen unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie außerhalb des Unternehmens erbringen. Telearbeit und die Örtlichkeiten der Arbeitsleistung sollten immer schriftlich vereinbart werden.
Außerdem:
- Arbeitgeber:innen müssen die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel bereitstellen oder die Kostenfür von Arbeitnehmer:innen bereitgestellte Mittel tragen.
- Die Telearbeitsvereinbarung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Der Begriff „Homeoffice“ wird durch „Telearbeit“ ersetzt.
- „Telearbeitspauschale“ wird anstelle der „Homeoffice-Pauschale“ eingeführt.
- Unfälle bei Telearbeit werden als Arbeits- bzw. Dienstunfälle anerkannt, sowohl im engeren (z.B. Wohnung, Coworking-Spaces) als auch im weiteren Sinn (selbst gewählte Örtlichkeiten).
Die Änderungen sind größtenteils mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.
Inhaltlich, vor allem im Bereich des Arbeitnehmer:innenschutzes sind die Änderungen nicht besonders tiefgreifend und werden für die betriebliche Praxis voraussichtlich zu keinem zwingenden Handlungsbedarf führen.
Im Herbst wird dann Ella Rabengruber, asz Ernährungswissenschaftlerin, aktiv und berät hinsichtlich der Erstellung der Hygieneunterweisungsunterlagen in der Produktion. Die Ernährungsberaterin leihte man sich auch schon für so manchen Biohof-Gesundheitstag aus, wo sie die Biohof-Kund:innen mit ihren Vorträ- gen zu gesundem Kochen motivierte.Außerdem greift man von Achleitner auch bei der Reevaluierung der psychischen Belastungen auf die asz Expert:innen der Arbeits- und Organisationspsychologie zu. Ist schon praktisch, alles Nötige für Arbeitsgesundheit und -sicherheit aus einer Hand zu bekommen.
Wie bisher kann eine Checkliste zur Selbstevaluierung eine Unterstützung bei der Evaluierung des Telearbeitsplatzes zu Hause bieten.
Hier kommt Ihr zur vollen Version der Zeitschrift vom Januar 2025: https://www.asz.at/good-news-fruejahr-2025/