Neue Hitzeschutzverordnung: Was Betriebe jetzt konkret tun müssen

Mit der neuen Hitzeschutzverordnung wird klarer geregelt, wie Unternehmen Arbeitnehmer:innen bei Hitze und UV-Belastung schützen müssen. Das asz zeigt, welche Maßnahmen Betriebe jetzt konkret umsetzen sollten und warum Hitzeschutz zunehmend Teil moderner Präventionsarbeit wird.

Die Sommer werden heißer, die Tage  mit Temperaturen über 30 Grad sind im Zunehmen. Die Hautkrebsraten sind ebenfalls im Steigen.  In den letzten Jahren kam auch immer mehr der Ruf nach „Hitzefreien Tagen“ für bestimmte Arbeitsplätze.

Mit der neuen Hitzeschutzverordnung gibt es  seit 1.1.2026 in Österreich nun deutlich konkretere Vorgaben dafür, wie Betriebe mit Hitze- und UV-Belastung bei Arbeiten im Freien umgehen müssen.

Wichtig dabei:
Unternehmen waren auch bisher verpflichtet, Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, dazu gehören auch die Hitzebelastungen. Neu ist aber, dass die Maßnahmen nun in einem Hitzeschutzplan festgelegt werden müssen und dass diese Maßnahmen dann ab Hitzewarnstufe 2 in Kraft treten.

Besonders betroffen sind Unternehmen mit regelmäßigen Arbeiten im Freien, etwa auf Baustellen, in Transport und Logistik, im Garten- und Landschaftsbau, im Außendienst oder im kommunalen Bereich.

Schritt 1: Prüfen, ob der eigene
Betrieb betroffen ist

Der erste Schritt besteht darin, zu prüfen, wo im Betrieb überhaupt relevante Hitzebelastungen entstehen können.

Unternehmen sollten sich dabei unter anderem folgende Fragen stellen:

  • Welche Tätigkeiten finden regelmäßig im Freien statt?
  • Welche Arbeiten sind körperlich besonders belastend?
  • Welche Arbeitsplätze sind direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt?
  • Welche Arbeitszeiten sind besonders kritisch?
  • Gibt es besonders gefährdete Personen im Betrieb?

Gerade diese strukturierte Bewertung wird durch die neue Verordnung deutlich stärker eingefordert.

Schritt 2: Belastungen und Risiken bewerten

Die neue Verordnung verlangt von Unternehmen, Belastungen aktiv zu bewerten und nicht erst bei akuter Hitze zu reagieren.

Dabei geht es nicht nur um hohe Temperaturen selbst, sondern auch um:

  • UV-Strahlung
  • körperliche Belastung
  • Arbeitskleidung
  • Dauer der Tätigkeit
  • direkte Sonneneinstrahlung
  • Arbeiten mit zusätzlichen Wärmequellen
  • besonders gefährdete Personen

Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen vorzubereiten.

Schritt 3: Schutzmaßnahmen festlegen

Die Verordnung macht klar:
Hitzeschutz darf nicht spontan passieren.

Betriebe müssen bereits im Vorfeld festlegen, welche Maßnahmen bei Hitzebelastung umgesetzt werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Verlegung der schwereren Tätigkeiten in die Morgen – oder Abendstunden
  • zusätzliche Pausen
  • Beschattung
  • Trinkwasserversorgung
  • organisatorische Entlastungen
  • geeignete Schutzkleidung
  • UV-Schutzmaßnahmen

Entscheidend ist dabei vor allem:
Die Maßnahmen sollen vorbereitet und nachvollziehbar geregelt sein.

Schritt 4: Das STOP-Prinzip anwenden

Besonders wichtig wird künftig das sogenannte STOP-Prinzip.

Dabei gilt eine klare Reihenfolge:
Belastungen sollen zuerst möglichst vermieden oder reduziert werden. Danach folgen technische und organisatorische Maßnahmen. Persönliche Schutzmaßnahmen wie Sonnencreme oder Kopfbedeckungen stehen erst an letzter Stelle.

In der Praxis bedeutet das:
Nicht nur Sonnencreme bereitstellen, sondern etwa auch Arbeitszeiten anpassen, Schattenbereiche schaffen oder körperlich besonders belastende Tätigkeiten besser organisieren.

Gerade dieser strukturierte Zugang wird durch die neue Verordnung deutlich stärker in den Mittelpunkt gerückt.

Schritt 5: Einen verpflichtenden Hitzeschutzplan erstellen

Ein zentraler Bestandteil der neuen Hitzeschutzverordnung ist der verpflichtende Hitzeschutzplan.

Betriebe mit relevanten Arbeiten im Freien müssen künftig festlegen, wie bei Hitze- und UV-Belastung vorgegangen wird und welche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Der Hitzeschutzplan soll unter anderem festhalten:

  • welche Gefahren im Betrieb bestehen
  • welche Maßnahmen bei Hitzewarnungen greifen
  • wie Mitarbeiter informiert werden
  • wie Führungskräfte reagieren sollen
  • wie besonders gefährdete Personen geschützt werden

Die Maßnahmen müssen dabei nicht nur dokumentiert, sondern bei entsprechender Hitzewarnung auch tatsächlich umgesetzt werden.

Damit wird Hitzeschutz stärker Teil der regulären Präventions- und Organisationsarbeit im Unternehmen.

Warum Betriebe spätestens jetzt handeln sollten

Hohe Temperaturen beeinflussen nicht nur das Wohlbefinden von Mitarbeiter:innen.

Auch Konzentration, Leistungsfähigkeit und Unfallrisiko verändern sich bei Hitze deutlich. Gerade bei körperlich belastenden Tätigkeiten kann daraus schnell eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung entstehen.

Die neue Hitzeschutzverordnung zeigt deshalb klar:
Arbeitsgesundheit bedeutet zunehmend auch, auf extreme Wetterbedingungen vorbereitet zu sein.

Für viele Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende Prozesse zu überprüfen und Hitzeschutz professionell weiterzuentwickeln.

Weiterführende Informationen & praktische Hilfestellungen

Arbeitsinspektion – Arbeiten bei Hitze
Überblick zu gesetzlichen Anforderungen, Schutzmaßnahmen und Hitzebelastung im Arbeitsalltag
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Arbeitsstaetten-_Arbeitsplaetze/Arbeitsstaetten-_Arbeitsplaetze/Arbeiten_bei_Hitze.html

AUVA – Hitze am Arbeitsplatz
Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Präventionsmaßnahmen
https://auva.at/blog/hitze-am-arbeitsplatz/

GeoSphere Austria – Hitzewarnungen
Aktuelle Hitzewarnungen und Wetterinformationen für Unternehmen und Mitarbeiter:innen
https://warnungen.zamg.at/

Bundeskanzleramt / RIS – Hitzeschutzverordnung im Volltext
Die rechtliche Grundlage im Originalwortlaut
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013073

UV – INDEX

www.uv-index.at