Die Wiedereingliederungsteilzeit ist eine hilfreiche Möglichkeit innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

29. April 2019,      

Auch wenn Langzeitkrankenstände nur einen kleinen Teil ausmachen (in Österreich dauern 3,3% aller Krankenstände länger als 6 Wochen), so verursachen sie dennoch einen Großteil der Krankenstandstage, genau gesagt 37,4% österreichweit. Es ist daher sowohl im Interesse der Mitarbeiter als auch der Unternehmen selbst, die Rückkehr langzeiterkrankten Mitarbeiter bestmöglich zu gestalten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist in Deutschland seit über 10 Jahren allen Betrieben gesetzlich vorgeschrieben. In Österreich ist es eine freiwillige Leistung von (noch wenigen) Unternehmen, dennoch setzen immer mehr Betriebe auf dieses personalpolitisch wichtige Instrument. Beim BEM geht es darum, Mitarbeitern, die länger krank waren, einen guten Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Es geht aber auch darum, verminderte Arbeitsfähigkeit frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen sowie zu erhalten. Mit der Einführung des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes haben Unternehmen nun neben anderen Maßnahmen eine hilfreiche Möglichkeit innerhalb des betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Wenn sich ein Mitarbeiter nach einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung noch nicht fit genug für einen vollen Berufseinstieg fühlt, kann er (auf freiwilliger Basis) mit dem Arbeitgeber Teilzeitarbeit vereinbaren. Der Druck des Entgeltverlustes auf den Mitarbeiter durch die Teilzeit fällt weg, denn während dieser Teilzeitphase erhält der Arbeitnehmer als Ausgleich aliquotes Krankengeld von der Gebietskrankenkasse. Das erspart der Wirtschaft viel Geld, da Rückfälle vermieden werden können.

Erste Erfahrungen unserer ArbeitsmedizinerInnen

Am 1.7.2017 trat das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz in Kraft. Schon im Vorfeld konnten Betriebe und Mitarbeiter einen Wiedereingliederungsplan und die Vereinbarung beim Chefarzt einreichen, um per 1.7.2017 auch wirklich starten zu können. An uns traten Betriebe mit über 50 Mitarbeitern heran, um gemeinsam den Plan zu erstellen und gegenseitig mit Unterschrift zu bestätigen. Einige Betriebe wandten sich zuerst an fit2work und holten sich dann dennoch unsere arbeitsmedizinische Beratung und Bestätigung ein. In dieser Phase wissen die Arbeitgeber und die Mitarbeiter meist schon konkret, wie sie
sich den zeitlichen Ablauf des Einstieges vorstellen. In einem persönlichen Gesprächmit den Betroffenen und einer Zusammenschau der Diagnosen wird von der Arbeitsmedizin geklärt, ob der Zeitplan dem Erhalt oder einer weiteren Verbesserung des Gesundheitszustandes förderlich ist. Da wir vom ASZ den Arbeitsplatz kennen, können wir zusätzlich gemeinsam Strategien überlegen, zum Beispiel welche Hilfsmittel am Arbeitsplatz noch zum Einsatz kommen können oder ob es einen langsamen Einstieg für bestimmte Tätigkeiten, wie Nachtdienst oder Kundenkontakte braucht. In einem abschließenden 3er-Gespräch werden diese Punkte in den Plan aufgenommen, unterschrieben und an den Chefarzt weitergeleitet.

Wichtig ist ein strukturiertes Vorgehen

Wichtig ist hierbei, mögliche Unzufriedenheiten bereits im Vorfeld zu vermeiden, z.B. dadurch, dass einem Mitarbeiter die Wiedereingliederungsteilzeit angeboten wird und einem anderen Mitarbeiter nicht. Ein strukturiertes BEM-Vorgehen bringt Klarheit für alle, fördert Transparenz und beugt Unzufriedenheit vor.