Einhaltung
Datenschutzgesetz, Verschwiegenheitspflicht, Datenschutzgrundverordnung

(ab 25. 5. 2018)

1. Allgemeines

Höchste Datensicherheit und Datenschutz gehören in unserem Geschäft zur Tagesordnung und sind daher seit langem eine Selbstverpflichtung. Schließlich vertrauen Sie uns als Arbeitgeber:in bzw. Ihre Mitarbeitenden vertrauliche Informationen und Daten an und keiner möchte, dass diese in die falschen Hände geraten. Als seriöser und zuverlässiger Partner ist es unsere Pflicht, sowohl die Sicherheit der Datenübertragung als auch den vollkommen vertraulichen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und deren Archivierung sicherzustellen.

Unser Grundprinzip ist, so wenig wie möglich personenbezogenen Daten zu erhalten und zu verarbeiten und nur nach dem gesetzlichen Mindesterfordernissen zu speichern. Alle freiwilligen Untersuchungen, die keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen, können auch anonym durchgeführt werden.

2. Personenbezogene Daten

Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, die speziell einer Person zugeordnet werden können. Die von uns verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten werden ausschließlich im System CoPaMed (Datenbank) erfasst und gespeichert und sind die folgenden:

Daten, die der:die Arbeitgeber:in zur Verfügung stellt, wie z.B. quartalsweise/halbjährlich aktualisiert Mitarbeiter:innendaten: Name, ev. Anschrift, interne E-Mail-Adresse / Telefonnummer, Beruf/Funktion/Abteilung oder Unfallmeldungen etc.

Mögliche weitere Daten: Persönliche Angaben/Unterlagen, die die Dienstnehmenden selber im persönlichen Gespräch unserem Arbeitsmediziner:unserer Arbeitsmedizinerin oder der Sicherheitsfachkraft zur Verfügung stellen.

3. Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten

Auch beim Umgang mit Ihren Daten müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wir behandeln Ihre Angaben streng vertraulich und beachten beim Umgang mit Ihren Daten selbstverständlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, i. d. g. F.

Sämtliche Mitarbeitende des ASZ sind auf das Datengeheimnis/die Verschwiegenheit
§ 15 des Öst. Datenschutzgesetz 2000, verpflichtet.

Die vom:von der Dienstgeber:in und den Dienstnehmenden zur Verfügung gestellten Daten oder die gesamte Dokumentation unserer Dienstleistung werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahme: Gesetzlich erforderliche Gesundheitsdokumente an Behörden bzw. zu Abrechnungszwecke und eventuelle Gutachten von Einstellungsuntersuchungen an den:die Dienstgeber:in, wobei diese nur eine Aussage über geeignet, nicht geeignet, teilw. geeignet, machen.

Der:die Arbeitgeber:in hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der:die Arbeitnehmer:in einverstanden ist, dass das ASZ mit der Durchführung von gesetzlichen oder freiwillige Untersuchungen/Schulungen (Einstellungsuntersuchung, Impfungen, Ersthelfer etc.) beauftragt wurde.

4. ASZ-interne Datensicherheit

Die Firma ASZ speichert all ihre Daten innerhalb einer Storage Cluster Lösung und verwendet modernste Sicherheitstechnologie. Mitarbeitende im Aussendienst verwenden Laptops, die sich über Virtual Office auf die Server
verbinden. Daten werden daher nie lokal sondern stets auf den Servern gespeichert. Über Tablets und Smartphones kann nur auf das passwortgeschützte Outlook zugegriffen werden.

Detaillierte Informationen sind im aktuellen EDV-Handbuch dokumentiert. Unsere gesamten EDV-Systeme-Prozesse werden jährlich extern überprüft.

Ich versichere Ihnen - nach besten Wissen und Gewissen - die Einhaltung der Datenschutzverordnung incl. Datenschutzgrundverordnung i. d. g. F.
Ab 5/2018 liegt im ASZ (zertifiziert nach ISO 9001:2015 gültig bis 11/2022) neben einem aktuellen EDV-Handbuch auch ein Datenschutzhandbuch zur Einsichtnahme auf.

Mag. (FH) Thomas Marks
ASZ Geschäftsführer
Linz, 01.01.2024